Facharzt für Arbeitsmedizin und Innere Medizin
Tel. 07041 9495259
Hindenburgstraße 39, 75417 Mühlacker
Betriebsärztliche Betreuung für Ihr Unternehmen
rechtssicher, praxisnah und persönlich
Als selbstständiger Betriebsarzt unterstütze ich Sie dabei, alle gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 effizient in Ihrem Betrieb umzusetzen. Mein Ziel ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen so zu gestalten, dass er Ihre Prozesse stärkt und Ihre Mitarbeiter gesund hält.
Welches Betreuungsmodell passt zu Ihrem Betrieb?
Der Umfang der betriebsärztlichen Betreuung richtet sich nach Ihrer Branche (WZ-Code), der Betreuungsgruppe und der Anzahl Ihrer Mitarbeiter (berechnet in Vollzeitäquivalenten*).
1. Betreuung für Kleinbetriebe (bis 20 Beschäftigte)
Für kleinere Unternehmen bietet die DGUV Vorschrift 2 (Anlage 1) eine schlanke Regelbetreuung. Diese umfasst:
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Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
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Anlassbezogene Betreuung: Art und Umfang der betriebsärztlichen Betreuung richten sich nach den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen.
2. Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
Bei größeren Betrieben (Anlage 2) teilt sich die Betreuung in zwei Bereiche:
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Grundbetreuung: Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 sowie nach der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe des Unternehmens.
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Betriebsspezifische Betreuung: Flexibler Aufwand, der sich nach Ihren tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort richtet (z. B. Durchführung der Arbeitsmedizischen Vorsorge, Eignungsuntersuchungen, Einstellunguntersuhcungen, Begleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), Einführung neuer Arbeitsverfahren).
3. Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)
Für viele Kleinbetriebe gibt es die Möglichkeit, dass Sie als Unternehmer an einer Schulung Ihrer Berufsgenossenschaft teilnehmen. Sie führen den Arbeitsschutz dann weitgehend eigenverantwortlich und ziehen mich als Betriebsarzt nur bei konkreten Anlässen hinzu (z. B. für die Durchführung der Arbeitsmedizischen Vorsorge, zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung).
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
Die Vorsorge dient der gezielten Prävention direkt am Arbeitsplatz. Je nach Gefährdung wird eine Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge durchgeführt. Typische Schwerpunkte sind:
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Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen.
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Belastungen durch Lärm oder das Tragen von Atemschutz.
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Bildschirmarbeit und Infektionsgefährdungen
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Schweißen, natürliche UV-Strahlung...
Ihr Weg zur passgenauen Betreuung
Jedes Unternehmen ist anders. Ich passe die Betreuung individuell an Ihre Branche, Ihre Unternehmensgröße und Ihr Gefährdungsprofil an.
Haben Sie Fragen welche Betreuung für Sie in Frage kommt oder benötigen Sie ein Angebot für Ihr Unternehmen?
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* Hinweis zur Mitarbeiterzählung: Mitarbeiter bis 20 Std./Woche zählen als 0,5; bis 30 Std./Woche als 0,75; über 30 Std./Woche als 1,0.