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Arbeitsmedizinische Vorsorge & Untersuchungen​

Der betriebliche Gesundheitsschutz dient der Prävention und dem Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz. Das Untersuchungs- und Beratungsangebot richtet sich direkt an Beschäftigte und Privatpersonen. Dies umfasst die klassische arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die Untersuchungen für Nacht- und Schichtarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz.

Ergänzend werden spezielle Eignungsbeurteilungen, Führerscheinuntersuchungen (FeV) sowie reisemedizinische Gesundheitsberatungen durchgeführt.

Die Durchführung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb oder in der Praxis.

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1. Arbeitsmedizinische Vorsorge (nach ArbMedVV)

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Aufklärung, Beratung und dem individuellen Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Sie ist gesetzlich strikt von Tauglichkeits- oder Eignungsprüfungen getrennt. Medizinische Befunde, Untersuchungsergebnisse und Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und verbleiben ausschließlich beim Arzt. 

Sowohl der Beschäftigte als auch der Arbeitgeber erhalten nach dem Termin lediglich eine offizielle Vorsorgebescheinigung. Der gesetzliche Wortlaut nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV schreibt zwingend vor, dass diese Bescheinigung ausschließlich folgende Angaben enthalten darf: 

  • Dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat,

  • Die Art der Vorsorge (Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge),

  • Die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist (Empfehlung des nächsten Termins)

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Es werden unterschieden: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge:

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Beispiele: 

  • Büro & Verwaltung: Bildschirmarbeit (Sehtestangebot, Beratungen bei Sehbeschwerden, Beratungen zu Ergonomie und  Bildschirmarbeitsplatzbrillen).

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  • Handwerk & Industrie: Belastungen durch Lärm, Hautbelastungen (z. B. Feuchtarbeit), Schweißarbeiten sowie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (inklusive Biomonitoring und Laboranalysen).

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  • Außenarbeitsplätze: Beratung und Schutz bei natürlicher UV-Strahlung im Freien.

 

  • Pflege, Medizin & Kitas: Vorsorge bei erhöhter Infektionsgefährdung inklusive anlassbezogener Impfangebote (z. B. Hepatitis A oder B, MMR).

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  • Auslandstätigkeiten: Pflichtvorsorge und reisemedizinische Beratung für berufliche Einsätze in tropischen oder subtropischen Regionen.

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2. Eignungsbeurteilungen

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Bestimmte Tätigkeiten erfordern über die reine Vorsorge hinaus den Nachweis einer gesundheitlichen Eignung. Diese Untersuchungen können von Unternehmen für ihre Mitarbeiter beauftragt oder von Privatpersonen als Selbstzahler in Anspruch genommen werden:

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Vorgeschriebene Untersuchungen für den Erwerb, die Verlängerung oder den Erhalt von Führerscheinen für Lkw, Bus, Taxi und Personenbeförderung (auch für Privatpersonen/Selbstzahler).

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  • Strahlenschutz: Gesetzlich vorgeschriebene Eignungsuntersuchungen nach dem Strahlenschutzgesetz bei Tätigkeiten in Kontrollbereichen.

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  • Berufsgenossenschaftliche DGUV-Empfehlungen: Untersuchungen zur Feststellung der Eignung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. Gabelstapler, Krane – ehemals "G 25") sowie bei Absturzgefahr (ehemals "G 41").

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  • Nachtarbeit: Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Nacht- und Schichtarbeiter gemäß den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

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3. Strahlenschutzuntersuchungen (Ärztliche Überwachung nach StrlSchG)

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Arbeiten Ihre Beschäftigten in radiologischen Kontrollbereichen (z. B. in der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Industrie oder Forschung)? Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verpflichten Arbeitgeber hier zu einer lückenlosen ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen.

 

Als behördlich ermächtigter Arzt führe ich diese gesetzlich vorgeschriebenen Eignungs- und Überwachungsuntersuchungen für die Kategorien A und B vollständig nach den Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes durch.

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4. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Nach längerer Arbeitsunfähigkeit unterstützt das BEM (§ 167 SGB IX) bei der gesundheitsgerechten Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Begleitung und Beratung in diesem Prozess erfolgt als neutraler medizinischer Partner für Arbeitgeber und Betroffene absolut vertraulich und unter strikter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht.

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Kontakt und Terminvereinbarung
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Welche Vorsorgen, Untersuchungen im Einzelfall erforderlich oder gewünscht sind, wird individuell auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt bzw. im Rahmen der Gefährundgbeuteilung im Betrieb festgelegt.

 

Kontakt aufnehmen für eine Beratung oder Terminabsprache:  

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