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Fahrerlaubnis-Untersuchungen nach FeV (LKW und Personenbeförderung)

 

Im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) führe ich ärztliche Untersuchungen für Fahrerlaubnisklassen der Gruppen C und D durch.

Diese Untersuchungen sind erforderlich für den Erwerb oder die Verlängerung von Fahrerlaubnissen im gewerblichen Bereich, insbesondere für:

  • LKW-Fahren (Güterkraftverkehr)

  • Bus- und Taxisfahren (Personenbeförderung)

Ärztliche Untersuchung nach FeV

Ich biete die ärztliche Untersuchung gemäß FeV für folgende Fahrerlaubnisklassen an:

  • Anlage 5 FeV (ärztliche Untersuchung)
    Klassen: C, C1, CE, C1E (LKW und Anhängerklassen)

  • Anlage 6 FeV (Sehvermögen / Sehprüfung)
    Klassen: C, C1, CE, C1E sowie D, D1, DE, D1E (LKW und Bus / Personenbeförderung)

 

Die Untersuchung dient der medizinischen Beurteilung der Kraftfahreignung und ist Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung der genannten Fahrerlaubnisse.

Die endgültige Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

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Psychometrische Leistungsuntersuchung

Für Fahrerlaubnisse zur Personenbeförderung ist zusätzlich eine Untersuchung besonderer Leistungsfunktionen nach Anlage 5 Nr. 2 FeV erforderlich.

Hierbei werden insbesondere überprüft:

  • Belastbarkeit

  • Orientierungsleistung

  • Konzentrationsleistung

  • Aufmerksamkeitsleistung

  • Reaktionsfähigkeit

Diese Untersuchung betrifft insbesondere die Fahrerlaubnisklassen:

  • D

  • D1

  • DE

  • D1E

sowie Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.

Die Untersuchung ist nicht Bestandteil der in dieser Praxis angebotenen ärztlichen FeV-Untersuchung und muss bei einem hierfür zugelassenen externen Anbieter durchgeführt werden.

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Rechtliche Grundlage

Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere:

  • Anlage 5 FeV (ärztliche Untersuchung)

  • Anlage 6 FeV (Anforderungen an das Sehvermögen)

Ablauf der Untersuchung

Die Untersuchung umfasst in der Regel:

  • Erhebung der medizinischen Vorgeschichte (Anamnese)

  • körperliche Untersuchung

  • Beurteilung des allgemeinen Gesundheitszustands

  • Blutdruckmessung

  • ggf. Urinuntersuchung

  • neurologische und internistische Einschätzung

  • Sehprüfung nach FeV

Anforderungen an das Sehvermögen

Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E gelten besondere Anforderungen an das Sehvermögen gemäß FeV.

Typische Anforderungen sind:

  • ausreichende Sehschärfe beider Augen (mit oder ohne Sehhilfe)

  • Sehschärfe auf jedem Auge 0,8 und beidäugig 1,0.

  • ausreichendes Gesichtsfeld

  • ausreichendes Dämmerungs- oder Kontrastsehen

  • keine relevanten Einschränkungen des räumlichen Sehens

Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) sind zulässig, sofern sie dauerhaft getragen werden.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre aktuelle Brille oder Kontaktlinsen mit.

Bei Unsicherheiten wird empfohlen, vorab eine augenärztliche oder Kontrolle beim Optiker durchführen zu lassen.

Voraussetzungen für die Fahreignung
 

Für eine positive Beurteilung sollten insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ausreichende körperliche und geistige Belastbarkeit

  • stabile Herz-Kreislauf-Funktion

  • keine relevanten neurologischen Einschränkungen

  • ausreichendes Sehvermögen gemäß FeV

  • keine akuten oder unbehandelten relevanten Erkrankungen

 

Unterlagen für die Untersuchung

Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelle Sehhilfe (Brille / Kontaktlinsen)

  • ggf. medizinische Vorbefunde

  • Medikamentenplan

  • ggf. frühere FeV-Bescheinigungen

  • ausgefüllten und unterschriebenen Anamnesebogen

Anamnesebogen und Datenschutz

Nach Terminvereinbarung erhalten Sie vorab:

  • den Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte

  • die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Bitte bringen Sie beide Dokumente ausgefüllt und unterschrieben zur Untersuchung mit.

 

Wichtige Hinweise

  • Die Untersuchung dient ausschließlich der medizinischen Beurteilung der Fahreignung.

  • Die Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

  • Bitte erscheinen Sie ausgeruht zur Untersuchung.

  • Die Untersuchung sollte zeitnah im Zusammenhang mit der Antragstellung erfolgen.

 

 

Terminvereinbarung

Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein und bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

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